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Lehrgangsbedingungen

Bei verbindlicher Anmeldung für die FDF-Lehrgänge (ob mit Anmeldekarte, formlos oder bei FDF-Mitgliedschaft auch mit Lehrgangsscheck) gelten folgende Lehrgangsbedingungen:

Bei Abmeldung von einem Lehrgang bis 10 Tage vor Lehrgangsbeginn (es gilt das Datum des Eingangsstempels) werden 50,00 Euro Bearbeitungsgebühren berechnet, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine Bestätigung des Lehrgangs erfolgt sein sollte.

Erfolgt eine Abmeldung nach dieser Frist, wird die volle Lehrgangsgebühr berechnet. Eine Gutschrift ist nicht möglich; bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden nicht rücküberwiesen.

Sind Sie FDF-Mitglied, fügen Sie Ihrer Anmeldung bitte den Lehrgangsscheck bei. Diesen Scheck erhalten Sie über Ihren FDF-Landesverband. Sie können den Scheck auch für Ihre Mitarbeiter einsetzen. Bei Nichtmitteilung Ihrer Mitgliedschaft wird die Gebühr für Nichtmitglieder berechnet, eine Rückzahlung der zuviel gezahlten Gebühren kann in diesem Fall nicht erfolgen. Die Lehrgangsgebühren müssen vor Lehrgangsbeginn bezahlt sein. Die Bezahlung sollte im Lastschriftverfahren, per Verrechnungsscheck, per Visa Card oder per Überweisung vorgenommen werden. Bei Zahlung bitte Lehrgangsnummer und Name des Seminarteilnehmers angeben.

Die Bestätigung eines Lehrgangs erfolgt in der Regel zwei bis drei Wochen vor Lehrgangsbeginn. Wir müssen uns vorbehalten, Lehrgänge auch kurzfristig zu bestätigen, wenn die Durchführung des Lehrgangs zu oben genanntem Zeitpunkt noch nicht fest steht. Die Lehrgangsbedingungen behalten ihre Gültigkeit. Weiterhin behalten wir uns vor, Lehrgänge kurzfristig abzusagen, selbst wenn dieser Lehrgang bereits bestätigt wurde. Bis dahin eingegangene Zahlungen werden in diesem Fall zurück überwiesen. Nach § 4/22 a Umsatzsteuerungsgesetz sind die Lehrgänge steuerfrei; es wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Änderungen der im Programm genannten Referenten sind möglich, dies hat allerdings keinen Einfluss auf die Durchführung eines Lehrgangs.

Werkzeug/Material

Da in den Bildungsstätten nicht immer ausreichendes Werkzeug zur Verfügung steht, ist es erforderlich, daß Sie den Themen entsprechendes Werkzeug (Messer, Rosenschere, Hammer, Beißzange o.a.) mitbringen. Weiterhin sollten Sie Schreibmaterial parat haben. Bei Lehrgängen mit besonderen Programmschwerpunkten (Hochzeitsfloristik, Sommerlehrgang etc.) kann zusätzliches Material erforderlich sein (zB. Advent: Klebepistole). Dies ist dann in der Ausschreibung zum Lehrgang formuliert. Die im Lehrgang eingesetzten Werkstoffe und Materialien sind den Lehrgangsgebühren enthalten. Verschiedene Lehrgänge sind nur für bestimmte Personengruppen bestimmt (z.B. Auszubildene, Fortgeschrittene) Bitte beachten Sie diese Zielgruppen und entsenden Sie keine Auszubildenden in Lehrgänge, die eine umfassende Ausbildung zur Voraussetzung haben (zB.Speziallehrgänge). Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor, den Platz weiterzugeben.

Zuschüsse/Förderung/Finanzierung

Informationen über günstige Darlehen für die Finanzierung unserer Meisterlehrgänge erhalten Sie bei der FDF GmbH.

FDF-Lehrgangsorte

Die von Fachverband Deutscher Floristen e.V.-Bundesverband ausgeschriebenen Lehrgänge finden im FloristPark International, Gelsenkirchen, statt.

Die Lehrgänge dienen der beruflichen Fortbildung im Ausbildungsberuf Florist/in. Teilnehmen können Blumenfachgeschäftsinhaber, Arbeitnehmer und Auszubildende in einem Blumenfachgeschäft oder einer Endverkaufsgärtnerei, soweit keine besondere Vorbildung vorgeschrieben ist. Die Teilnehmer erhalten theoretischen und praktischen Unterricht. Alle Werkstücke werden von den Teilnehmern selbst erarbeitet. (Die gearbeiteten Werkstücke bleiben Eigentum des Verbands.) Während der Lehrgangsteilnahme sind Sie über die FDF GmbH versichert.

FDF-Bundesverband im FloristPark International
Theodor-Otte-Straße 17a
 ·  45897 Gelsenkirchen
Telefon: (0209) 9 58 77 - 0
 ·  Fax: (0209) 9 58 77 - 70
 ·  E-Mail: [email protected]