Die Unterrichtsform
Auf einen Blick:
Florist-Meisterausbildung an der FDF-Floristmeisterschule Gelsenkirchen
Jährlicher Beginn (genaue Daten bitte anfragen)
Alle Infos rund um die Schule und Ausbildung bei Claus Garbe, E-Mail: claus.carbe(at)fdf.de, Telefon: (0209) 958 77-75
Berufsbegleitende Weiterbildung
ca. 18 Wochen Pflichtunterricht
Dauer
ca. 15 Monate im Blockunterricht
Gliederung/Aufteilung
ca. 8 - 9 Blöcke von ca. 14 Tagen
Ort
FloristPark International
Theodor-Otte-Straße 17a
45897 Gelsenkirchen
Träger
FDF GmbH
Eine GmbH des Fachverband Deutscher Floristen e.V.-Bundesverband- und der ihm angeschlossenen Landesverbände
Prüfungsinstanz
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
Ausstellung der Prüfungsarbeiten
Nach Abschluss der fachpraktischen Prüfung werden die Beiträge im Rahmen einer großen Fach-Ausstellung im FloristPark International für die Öffentlichkeit präsentiert
Förderung möglich - FDF GmbH ist zertifiziert
Um öffentlich geförderte Weiterbildung (Floristmeisterbafög) anbieten zu können, muss ein Bildungsträger AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) zertifiziert sein. Diese Voraussetzung wird von der FDF GmbH erfüllt. Seit Ende März 2011 ist sie zugelassener Bildungsträger. Die Förderung der Teilnahme an der Floristmeisterausbildung auf Basis des Floristmeisterbafögs ist somit möglich.
Voraussetzung für die Floristmeisterprüfung
Abschlussprüfung Florist/in und anschließende dreijährige Berufspraxis oder
mindestens sechsjährige Berufserfahrung im floristischen Bereich.
Floristmeisterprüfung
Seit 2001 werden Prüfungen bundeseinheitlich nach der Verordnung "Geprüfte/r Floristmeister/in" durchgeführt. Mit dem Ziel der praxisnahen Prüfung müssen die Absolventen drei Aufgaben (Situationsaufgaben) aus dem Berufsalltag lösen.
- Situation I: Schwerpunkt Betriebswirtschaft
- Situation II: Planung und Organisation von betrieblichen Abläufen, Beschaffung und Pflege, Präsentation und Vermarktung
- Situation III: Fertigung und Kontrolle (Hausarbeit innerhalb von 14 Tagen/Konzept für das Fachgespräch)
Situation I und II velangen die Konzeption eines Werkstücks und dessen spätere Umsetzung. Situation III muss ebenfalls floral umgesetzt werden. Die Anzahl der zu fertigenden Werkstücke während der fachpraktischen Prüfung ergibt sich aus der konkreten Aufgabenstellung.
Sachkundenachweis
Der Sachkundennachweis für die Abgabe und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist in die Floristmeisterausbildung integriert.
Ausbildereignungsprüfung
Die Ausbildereignungsprüfung gehört zum Qualifikationsprofil des Floristmeisters. Daher ist diese Qualifikation und Prüfung Bestandteil der Floristmeisterausbildung