Die §§ 7 und 8 auf dem „Prüfstand!“. Die aktuelle Verordnung beinhaltet diverse Möglichkeiten für die Durchführung von Fertigkeitsprüfungen. Wir, der FDF-Ausbildungsausschuss laden Sie ein, die bestehenden Prüfungsinhalte zu durchleuchten und ihre Vielfältigkeit bezogen auf die Auswahl von Werkstücken und Zeitfenstern zu verdeutlichen.
In den einzelnen Ausschreibungen sind die Grenzen oft sehr eng gefasst, das muss nicht sein. Gestalterisch und technisch lässt die Verordnung vieles zu, die Verantwortung substantielles Handwerk und innovative Gestaltung zu fordern, abzuprüfen und damit zu erhalten, liegt in der Verantwortung der Prüfungsausschüsse. Diese wichtigen Themen würden wir gern mit Ihnen gemeinsam bearbeiten und diskutieren.
Wir freuen uns auf Sie!
Referenten:
FDF-Ausbildungsausschuss:
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