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FDF-Bundesverband
Interessenvertretung und Gremien Höchste Instanz ist der FDF e. V. -Bundesverband-, ihm sind fünfzehn Landesverbände als regionale Organisationseinheiten angeschlossen. Die Geschäftsstelle des FDF e.V.-Bundesverband ist im FloristPark Gelsenkirchen untergebracht. Geschäftsführung und Mitarbeitern steht ein vierköpfiger Vorstand vor, an dessen Spitze der Präsident steht. Aufgabe des Bundesverbands ist es, übergeordnet die Interessen des Berufsstands zu vertreten. Die Landesverbände wirken hingegen schwerpunktmäßig als Aktions- und Interessensvertretungen vor Ort. Sie stehen ihren Mitgliedern regional als Ansprechpartner zur Verfügung. In seiner Gesamtheit wirkt der Verband auf verschiedenen Ebenen und Zuständigkeitsbereichen für das gemeinsame Wohl der Mitglieder. Auch auf europäischer Ebene ist der FDF durch seine Mitgliedschaft in der Europäischen Floristenvertretung Florint vertreten. Zu den Arbeitsbereichen des Fachverbands gehören u. a.:
FDF-Mitgliederversammlung Die Landesverbände stellen nach einem bestimmten Verteilerschlüssel Delegierte, die in der Regel einmal jährlich die Mitgliederversammlung des Fachverbands Deutscher Floristen e. V. -Bundesverband- bilden. Die Mitgliederversammlung legt in Beschlüssen die Richtlinen für die Arbeit des FDF fest. Ihre Aufgaben bestehen maßgeblich
FDF-Präsidium Der FDF kooperiert eng mit wichtigen Brancheninstitutionen. Dazu gehört unter anderem die Fleurop AG. Fleurop und FDF verstehen sich als Partner bzw. Schwesterorganisationen mit vielfach identischen Mitgliedern. Dies kommt auch in der gegenseitigen Vertretung in den Aufsichtsgremien zum Ausdruck. Der FDF-Bundesverbandspräsident hat einen Sitz im Verwaltungsrat der Fleurop AG und der Fleurop-Präsident wiederum im FDF-Präsidium. Das Präsidium setzt sich aus den Vorsitzenden bzw. Präsidenten/innen der Landesverbände oder deren Stellvertretern/innen zusammen. Die Geschäftsführer/innen der Landesverbände nehmen ebenfalls an den Präsidiumssitzungen teil und wirken unterstützend bei Beschlußfassungen dieser Gremien mit. Das Präsidium beschließt über die Aufnahme von Mitgliedern und deren Status sowie über deren Ausschluß. Ferner werden über Rechte und Pflichten von außerordentlichen Mitgliedern, die Ernennung von Ehrenmitgliedern und über die Genehmigung von Etatüberschreitungen beschieden. Dem Präsidium steht ein Vorschlagsrecht zur Besetzung der Fachausschüsse zu. |
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