Interessenvertretung und Gremien Der Fachverband Deutscher Floristen ist eine Arbeits- und Interessengemeinschaft der Fachverbände Deutscher Floristen der Länder Deutschlands und diesen gleichzustellenden, juristischen Personen. Höchste Instanz ist der FDF e. V. -Bundesverband-. Er vertritt die über den Rahmen der Landesverbände hinausgehenden Interessen der Floristen gegenüber staatlichen und privaten Stellen. In seiner Gesamtheit wirkt der Verband auf verschiedenen Ebenen und Zuständigkeitsbereichen für das gemeinsame Wohl der Mitglieder. Zu den maßgeblichen Aufgaben des Fachverbands gehören u. a.:
Mitgliederversammlung Die Landesverbände stellen nach einem bestimmten Verteilerschlüssel Delegierte, die in der Regel einmal jährlich die Mitgliederversammlung des Fachverbands Deutscher Floristen e. V. -Bundesverband- bilden. Die Mitgliederversammlung legt in Beschlüssen die Richtlinen der Arbeit des FDF fest. Ihre Aufgaben bestehen maßgeblich
Präsidium Der FDF kooperiert eng mit der berufsständischen Blumenvermittlung Fleurop. Fleurop und FDF verstehen sich als Partner bzw. Schwesterorganisation mit vielfach identischen Mitgliedern. Dies kommt auch in der gegenseitigen Vertretung in den Aufsichtsgremien zum Ausdruck. Der FDF-Bundesverbandspräsident hat einen Sitz im Verwaltungsrat der Fleurop AG und der Fleurop-Präsident wiederum im FDF-Präsidium. Das Präsidium setzt sich aus den Vorsitzenden bzw. Präsidenten/innen der Landesverbände oder deren Stellvertretern/innen zusammen. Die Geschäfts-führer/innen der Landesverbände nehmen ebenfalls an den Präsidiumssitzungen teil und wirken unterstützend bei Beschlußfassungen dieser Gremien mit. Das Präsidium beschließt über die Aufnahme von Mitgliedern und deren Status sowie über deren Ausschluß. Ferner werden über Rechte und Pflichten von außerordentlichen Mitgliedern, die Ernennung von Ehrenmitgliedern und über die Genehmigung von Etatüberschreitungen beschieden. Weiterhin steht dem Präsidium ein Vorschlagsrecht zur Besetzung der Fachausschüsse zu. |


